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Geschäftsstelle

Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Literaturhaus Villa Clementine
Frankfurter Str. 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 166 60-0
Fax: 0611 / 166 60-59
briefe@boersenverein-hessen.de
Ansprechpartner in der Geschäftstelle
So finden Sie uns

Tarifinformationen

Die Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland im Börsenverein des Deutschen Buchhandels sind Berufsverbände. Sie schließen keine eigenen Tarifverträge für Verlage und Buchhandlungen ab.
Sortimentsbuchhandel
Für den Buchhandel maßgeblich sind die Tarifverträge des Einzelhandels im jeweiligen Bundesland Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Die für den Sortimentsbuchhandel zuständigen tarifschließenden Arbeitgeberverbände sind:



  • der Landesverband des Hessischen Einzelhandels e.V.






  • der Landesverband Einzelhandel Rheinland-Pfalz e.V.






  • der Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V.

Verlage
Für den herstellenden Buchhandel gibt es nur in Hessen tarifvertragliche Regelungen. In Rheinland-Pfalz und Saarland existieren keine eigenen Tarifwerke für Buch- und Zeitschriftenverlage.
Der für die Verlage in Hessen zuständige tarifschließende Arbeitgeberverband ist der Verband Groß- und Außenhandel, Verlage und Dienstleistungen Hessen e. V.


Tarifbindung
Die Mitglieder der Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland sind nicht tarifgebunden, soweit sie nur dem Börsenverein und seinen Landesverbänden als Mitglied angehören. Die Tarifverträge dienen nur zur Information und Orientierung. Im Zweifelsfall steht die Verbandsgeschäftsstelle für Rückfragen zur Verfügung.

Allgemeinverbindlichkeit
In einigen Fällen sind die Tarifverträge noch für allgemeinverbindlich erklärt. Dann gelten sie für alle Unternehmen des Wirtschaftszweiges.
Früher für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge können noch Nachwirkung entfalten, wenn mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zwischenzeitlich keine einzelvertraglichen Regelungen schriftlich fixiert wurden.

Im Zweifel und bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Wir bitten aber um Verständnis, wenn wir Auskünfte und Informationen zu Tarifverträgen nur an die Inhaber und Geschäftsführer unserer Mitgliedsfirmen geben.